Die erforderliche Neufassung der Friedhofsordnung wurde am 18. März 2022 vom Kirchenvorstand beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Die Ordnung liegt im Pfarramt zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus. Des Weiteren kann sie im Anhang eingesehen werden.
Damit wird eine Gleichbehandlung beider Friedhöfe erreicht. Außerdem sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Grabanlagen vielfältiger geworden. Die Friedhofskultur soll damit erhalten werden, damit jeder Bürger die Möglichkeit hat, im Heimatort die letzte Ruhe zu finden.